Annahmestelle
Die Firma ITSG GmbH ist im Auftrag des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) und des Verbandes der privaten Krankenversicherung e.V. auch für das Berichtsjahr 2008 gemeinsame Datenannahmestelle für die strukturierten Qualitätsberichte der Krankenhäuser nach § 137 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB V.
- www.g-qb.de
- Webseite der Annahmestelle mit Informationen zu Inhalt, Format und Annahme der Qualitätsberichte
Bei Fragen zum Annahmeverfahren wenden Sie sich bitte an folgende Kontaktadresse der Annahmestelle:
ITSG GmbH
Daimlerstr. 11
63110 Rodgau
Telefon-Hotline: 0 180 / 50 093 770
Montag bis Donnerstag 8 bis 16 Uhr, Freitag 8 bis 14 Uhr
oder per E-Mail an hotline@itsg.de
Verwendung der Qualitätsberichte
Die Krankenkassen haben die gesetzliche Aufgabe, die Qualitätsberichte im Internet zu veröffentlichen und können auf deren Basis die Versicherten vergleichend über die Qualitätsmerkmale der Krankenhäuser informieren und Empfehlungen aussprechen. Die Datenannahmestelle der ITSG macht die eingehenden Qualitätsberichte für die beauftragenden Kassen verfügbar, damit diese sie zur Information der Versicherten verwenden können.
Abgabeberechtigte Krankenhäuser
Abgabeberechtigt bei der Datenannahmestelle sind entsprechend der Regelungen zum Qualitätsbericht auch für das Berichtsjahr 2008 alle nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäuser - und zwar unabhängig davon, ob es sich um Krankenhäuser oder Einrichtungen handelt, die nach dem KHEntgG mit DRGs abrechnen oder nach BPflV. Hierzu zählen auch Kliniken, die bisher nicht an der externen Qualitätssicherung teilnehmen, z.B. psychiatrische oder neurologische Kliniken. Krankenhäuser, die sowohl über Akut- als auch Rehabetten verfügen, können einen Qualitätsbericht für den Akutbereich erstellen.
- FAQ Qualitätsberichte
- Häufige Fragen und Antworten zu Qualitätsberichten auf der Website des Gemeinsamen Bundesausschusses
