Strukturierte Qualitätsberichte
Von nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäusern ist im Abstand von zwei Jahren (erstmals für das Berichtsjahr 2004) ein verpflichtender Qualitätsbericht auf der gesetzlichen Grundlage von § 137 Absatz 3 Satz 1 Nr. 4 SGB V zu erstellen.
Im Jahr 2009 werden von den Krankenhäusern die Qualitätsberichte für das Berichtsjahr 2008 verfasst und den gesetzlichen Krankenkassen zur Veröffentlichung übermittelt.
Die Qualitätsberichte der Krankenhäuser dienen der Information der Öffentlichkeit über Leistungsangebot und Engagement der Krankenhäuser im Hinblick auf Qualität und Qualitätssicherung.
Für weitere Informationen nutzen Sie bitte die linke Navigation.
Die Qualitätsberichte für das Berichtsjahr 2008 sind im AOK-Krankenhausnavigator auf Basis der weißen Liste recherchierbar.
Am 19. Juni 2008 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) beschlossen, der Öffentlichkeit die maschinenlesbaren Daten der Krankenhaus-Qualitätsberichte zur Verfügung zu stellen. Auf schriftliche Anfrage und unter Anerkennung der allgemeinen Nutzungsbedingungen versendet der GBA die XML-Daten unentgeltlich auf einem Datenträger.
Den Beschluss, die allgemeinen Nutzungsbedingungen sowie das Antragsformular finden Sie auf der Website des GBA.
