Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)
Mit der Gesundheitsreform 2004 (§ 139 a SGB V) wurde der Gemeinsame Bundesausschuss beauftragt, ein fachlich unabhängiges, rechtsfähiges, wissenschaftliches Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen zu gründen.
Das Institut wird zu Fragen von grundsätzlicher Bedeutung für die Qualität und Wirtschaftlichkeit der im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung erbrachten Leistungen tätig.
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat dieses Institut in Form einer privaten Stiftung errichtet und Prof. Dr. med. Peter T. Sawicki als Leiter bestellt.
Konkretisierung des Generalauftrages
In seiner Sitzung vom 18.07.2006 hat der Gemeinsame Bundesauschuss beschlossen, seinen Generalauftrag an das IQWiG zu konkretisieren. Die Informationspflicht des IQWiG erstreckt sich seither auch auf die Bereitstellung von für alle Bürgerinnen und Bürger verständliche allgemeine Informationen zur Qualität und Effizienz in der Gesundheitsversorgung.
Generalauftrag
Gemeinsamer Bundesausschusses beschließt Generalauftrag für das IQWiG; Pressemitteilung des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 21.12.2004
GBA: Institut für Wirtschaftlichkeit und Qualität errichtet
Pressemitteilung des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 22.07.2004
BMGS: Institut für Wirtschaftlichkeit und Qualität errichtet
Pressemitteilung des BMGS vom 22.07.2004
