Vereinbarung zur Qualitätssicherung nach §137 SGB V für 2009

Liegen die Ergebnisse eines Krankenhauses außerhalb des Referenzbereichs, so greift in der Regel der sogenannte Strukturierte Dialog. Um diesen zu beschleunigen, hat der Gemeinsame Bundesausschuss eine Änderung der Vereinbarung zur Qualitätssicherung beschlossen. Künftig soll demnach der Strukturierte Dialog für die verpflichtend im strukturierten Qualitätsbericht zu veröffentlichenden Qualitätsindikatoren bis zum 31. Oktober des dem Erfassungsjahr folgenden Jahres und für die übrigen Indikatoren bis zum Ende des dem Erfassungsjahr folgenden Jahres abgeschlossen sein. Die geänderte Vereinbarung trat am 8. April 2009 in Kraft.

Zuvor bereits hat sich der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) für die Beibehaltung der Dokumentationspflicht der 26 Leistungsbereiche des Erfassungsjahres 2008 ausgesprochen. Damit soll eine Stabilität des inzwischen etablierten Qualitätssicherungsverfahrens gewährleistet werden. Basis für die Entscheidung sind die von den jeweiligen BQS-Fachgruppen dargelegten Begründungen.

Die Dokumentationspflicht für den Generalindikator Dekubitusprophylaxe wird auf die Monate Januar bis einschließlich März und auf die Fälle ab 75 Jahre eingeschränkt.

Vereinbarung zur Qualitätssicherung
gemäß § 137 Abs. 1 SGB V in Verbindung mit
§ 135a SGB V über Maßnahmen der Qualitätssicherung für nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser vom 19.02.2009;
in Kraft seit 08.04.2009

Leistungsbereiche 2009
Anlage zur Vereinbarung: Einbezogene Leistungsbereiche im Erfassungsjahr 2009.
Die Leistungsbereiche des Jahres 2008 werden fortgeführt.
Beschluss des GBA vom 19.06.2008, Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom 05.08.2008

Tragende Gründe
für den Beschluss des GBA vom 19.06.2008