Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden

Durch die Einführung des DRG-basierten, pauschalierten Vergütungssystems darf die Implementierung innovativer Leistungen im Sinne einer sachgerechten Versorgung der Patienten nicht behindert werden.

Die Selbstverwaltung hat sich daher auf eine Vereinbarung zu neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) geeinigt. Mit ihr soll die gesonderte Vergütung von NUBs, die mit Fallpauschalen und Zusatzentgelten noch nicht sachgerecht vergütet werden können, ermöglicht werden.

Die Kalkulation der Zusatzentgelte wurde in einer entsprechenden Empfehlung am 20. Dezember 2005 geregelt.

Empfehlung für die Kalkulation von Zusatzentgelten
Vom 20.12.2005

Hilfestellung für die Kalkulation von Zusatzentgelten
Quelle InEK; vom 11.11.2005

Vereinbarung NUB - 17.12.2004
zu § 6 Abs. 2 Satz 3 KHEntgG - Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB); vom 17.12.2004

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