Kalkulation von Ausbildungskosten

Die Vertragsparteien auf Bundesebene vereinbaren jährlich Richtwerte als Basis für die Verhandlungen zur Finanzierung der Ausbildungskosten auf Landes- und Krankenhausebene. Der Bundesvereinbarung sollen einerseits die Informationen aus der Datenlieferung gemäß § 21 KHEntgG und andererseits zusätzlich erhobene Kosteninformationen aus einer Stichprobe von Ausbildungsstätten zugrunde liegen. Die Teilnahme an der Ausbildungskostenkalkulation ist freiwillig.

Gemäß § 17b Abs. 5 KHG wird für die erfolgreiche Teilnahme an der Ausbildungskostenkalkulation eine pauschalierte Vergütung gezahlt. Vor der Teilnahme an der Ausbildungskostenkalkulation ist der Abschluss einer Kalkulationsvereinbarung erforderlich. Ein Anspruch auf Teilnahme an der Kalkulation besteht nicht.

Die seitens interessierter Krankenhäuser unterschriebenen Vereinbarungen nimmt das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) entgegen.

Vereinbarung Ausbildungsfinanzierung
Vereinbarung gemäß § 17a Absatz 4b KHG vom 16.11.2009 zur Kalkulation von Richtwerten zur Finanzierung von Ausbildungsstätten auf Spitzenverbandsebene

Vereinbarung zur Teilnahme an der Ausbildungskostenkalkulation

Anlage 1: Bankverbindung

Kalkulationshandbuch Ausbildungskosten