Besondere Einrichtungen
Gemäß § 17b Absatz 1 Satz 15 KHG können "Besondere Einrichtungen, deren Leistungen insbesondere aus medizinischen Gründen, wegen einer Häufung von schwerkranken Patienten oder aus Gründen der Versorgungsstruktur mit den Entgeltkatalogen noch nicht sachgerecht vergütet werden, zeitlich befristet aus dem Vergütungssystem ausgenommen werden".
Nachdem für die Jahre 2004 und 2005 die Bestimmungen zu Besonderen Einrichtungen per Verordnung durch das BMGS festgelegt wurden, haben die Vertragsparteien auf Bundesebene seit 2006 jährlich eine Vereinbarung geschlossen.
Besondere Einrichtungen 2010
Die Vertragsparteien auf Bundesebene haben die Vereinbarung zur Bestimmung Besonderer Einrichtungen für das Jahr 2010 (VBE 2010) konsentiert.
Inhaltlich erfolgt im Wesentlichen eine Fortschreibung der VBE 2009.
VBE 2010
Vereinbarung zur Bestimmung von Besonderen Einrichtungen für das Jahr 2010
