Bundesbasisfallwert

Gemäß § 10 Absatz 9 Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) haben die Vertragsparteien auf Bundesebene, der GKV-Spitzenverband und der Verband der privaten Krankenversicherung gemeinsam mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft einen einheitlichen Basisfallwert, den sogenannten Bundesbasisfallwert, und einen einheitlichen Basisfallwertkorridor zu vereinbaren.

Der erstmals vereinbarte Bundesbasisfallwert beträgt auf der Grundlage der Berechnung des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) und unter Berücksichtigung der Veränderungsrate nach § 71 Absatz 3 SGB V in Höhe von 1,54 Prozent für den Vereinbarungszeitraum 2010: 2.935,78 Euro.

Der daraus gemäß § 10 Absatz 8 Satz 1 KHEntgG zu ermittelnde einheitliche Basisfallwertkorridor hat folgende Grenzwerte:
obere Korridorgrenze (+ 2,5 Prozent): 3.009,17 Euro,
untere Korridorgrenze (- 1,25 Prozent): 2.899,08 Euro.

Die Vereinbarung befindet sich im Unterschriftenverfahren.