Basisfallwerte

Seit dem 1. Januar 2003 konnten Krankenhäuser auf das Fallpauschalensystem umsteigen. Die Vertragsparteien vereinbarten im Zuge der Budgetverhandlungen krankenhausindividuelle Basisfallwerte. Ab 2005 erfolgte im Rahmen der Konvergenzphase deren schrittweise Annäherung an den jeweiligen landesweiten Basisfallwert. Dieser Landesbasisfallwert gilt seit 2009 als landesweites Preisniveau für die DRG-Leistungen.

Vereinbarte Basisfallwerte
Der krankenhausindividuelle Basisfallwert reflektiert das "historische" Kostenniveau des Krankenhauses, das sich als Resultat des bisherigen Pflegesatzrechtes ergibt.
Quelle: AOK-Bundesverband. Liste wird regelmäßig aktualisiert.

Zahl-Basisfallwerte
Aufstellung der Zahlbeträge, differenziert nach Gültigkeitsdatum. Zahlbeträge weichen unter anderem aufgrund von Erlösausgleichen von den vereinbarten Basisfallwerten ab.
Quelle: AOK-Bundesverband. Liste wird regelmäßig aktualisiert.

Z-Bax: DRG-Preisindex des WIdO

Das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) veröffentlicht regelmäßig einen Preisindex für DRG-Fallpauschalen, den Preisindex der Zahlbasisfallwerte (Z-Bax). Nach einer Phase stagnierender Preise zeichnet sich für das Jahr 2009 ein deutlich höheres Preisniveau ab.

Der Preisindex der Zahlbasisfallwerte (Z-Bax) gibt an, welcher Zahlbetrag in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zum betreffenden Zeitpunkt im Mittel pro DRG-Krankenhausfall tatsächlich geleistet wurde. Dieser Eurobetrag repräsentiert das Preisniveau für DRG-Leistungen und ist einer der wichtigsten Einflussfaktoren für die Erlössituation der Krankenhäuser bzw. Krankenhausausgaben in der GKV.

Artikel: Reform lässt DRG-Preise steigen
Quelle: Gesundheit und Gesellschaft Wissenschaft (GGW) 2009, Jahrgang 6 Heft 3 (Juli)

Hintergrund

Der Basisfallwert (engl.: baserate) ist im DRG-System der "Preis" für den Basisfall, dass heißt für den Fall, der mit einer Bewertungsrelation von 1 bewertet wird. Zur Ermittlung des Basisfallwertes wird immer eine monetäre Komponente (z. B. das Krankenhausbudget) durch das entsprechende Leistungsvolumen (Case-Mix) dividiert.

Das Krankenhausentgeltgesetz sah bis Anfang 2009 zwei Arten von Basisfallwerten vor: den krankenhausindividuellen Basisfallwert und den landesweiten Basisfallwert.

Der krankenhausindividuelle Basisfallwert resultiert aus dem DRG-Budget des einzelnen Krankenhauses dividiert durch den krankenhausindividuellen Case-Mix (Leistungsvolumen). Er ist damit ein Indikator für die Wirtschaftlichkeit des einzelnen Krankenhauses. Ein überdurchschnittlich hoher Basisfallwert deutet darauf hin, dass das Krankenhaus für die erbrachten Leistungen ein höheres Budget benötigt als im Landesdurchschnitt notwendig ist.

Der krankenhausindividuelle Basisfallwert wurde während der Konvergenzphase des Krankenhausentgeltgesetz (2005-2009) auf den landesweiten Basisfallwert angepasst.
Dieser wurde erstmals im Jahr 2005 offiziell für jedes Bundesland vereinbart.