Heilmittel-Richtlinien

In den Heilmittel-Richtlinien sind alle Heilmittel verzeichnet, die die Vertragsärzte zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnen können. Die Entscheidung, welche Heilmittel in die Richtlinien aufgenommen werden, trifft der Gemeinsame Bundesausschuss nach eingehender Prüfung. Heilmittel, die nicht diesen Richtlinien entsprechen, können grundsätzlich nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet werden.

Heilmittel-Richtlinien
In der Fassung vom 01.12.2003 / 16.03.2004, veröffentlicht im Bundesanzeiger Nr. 106a vom 09.06.2004, zuletzt geändert am 21.12.2004, veröffentlicht im Bundesanzeiger Nr. 61 vom 01.04.2005; in Kraft getreten am 02.04.2005

Heilmittel-Katalog
Zuordnung der Heilmittel zu Indikationen (zweiter Teil der Heilmittel-Richtlinien)

Anlage
Nicht verordnungsfähige Heilmittel im Sinne der Heilmittel-Richtlinien

Weitere Informationen

Fragen- und Antwortenkatalog
Fragen- und Antwortenkatalog der Spitzenverbände der Krankenkassen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zu den Heilmittel-Richtlinien nach §92 SGB V (Stand 22.11.2005)

Beschlussbegründung des GBA
Beschlussbegründung des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Änderung der Heilmittel-Richtlinien vom 21.12.2004 zu den Änderungen der Heilmittel-Richtlinien, die zum 02.04.2005 in Kraft getreten sind

"Weniger ist mehr"
Wann ist eine Therapie notwendig und wie lange sollte sie fortgesetzt werden? Artikel von Kai Schlagböhmer, Referent für Heilmittel im AOK-Bundesverband.