Rahmenempfehlungen

Die Rahmenempfehlung werden zwischen dem GKV-Spitzenverband (bis zum 30. Juni 2008 den Spitzenverbänden der gesetzlichen Krankenkassen) und den maßgeblichen Spitzenorganisationen der Heilmittelerbringer auf Bundesebene vereinbart. Sie definieren einen bundeseinheitlichen Standard bezogen auf die Heilmittelerbringung und enthalten Regelungen

  • zum Inhalt der einzelnen Heilmittel
  • zur Regelbehandlungszeit
  • zu Maßnahmen zur Qualitätssicherung
  • zum Inhalt und Umfang der Zusammenarbeit des Heilmittelerbringers mit dem verordnenden Vertragsarzt
  • zur Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung bzw. zur Wirtschaftlichkeitsprüfung sowie zu möglichen Vergütungsstrukturen

Die Rahmenempfehlungen stellen die Grundlage für die vertraglichen Regelungen zwischen den Krankenkassen und den Berufsverbänden der Leistungserbringer auf Landesebene dar.

Rahmenempfehlungen
Gemeinsame Rahmenempfehlung der Spitzenverbände der Krankenkassen und der maßgeblichen Spitzenorganisationen der Heilmittelerbringer auf Bundesebene gemäß § 125 Abs. 1 SGB V über die einheitliche Versorgung mit Heilmitteln in der Fassung vom 25.09.2006

Anlage 1a
Leistungsbeschreibung Physiotherapie;
Anlage 1a zu den Rahmenempfehlungen nach § 125 Abs. 1 SGB V vom 01.06.2006

Anlage 1b
Leistungsbeschreibung Ergotherapie;
Anlage 1b zu den Rahmenempfehlungen nach § 125 Abs. 1 SGB V vom 01.09.2005

Anlage 1c
Leistungsbeschreibung Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie;
Anlage 1c zu den Rahmenempfehlungen nach § 125 Abs. 1 SGB V vom 01.09.2005

Anlage 2
Umfang und Häufigkeit der Heilmittelanwendungen im Regelfall;
Anlage 2 zu den Rahmenempfehlungen nach § 125 Abs. 1 SGB V vom 01.08.2001

Anlage 3
Anforderungen an die Abgabe und Abrechnung von besonderen Maßnahmen in der Physiotherapie;
Anlage 3 zu den Rahmenempfehlungen nach § 125 Abs. 1 SGB V vom 17.01.2005

Anlage 4
Fortbildung im Bereich Heilmittel (Physiotherapie, Ergotherapie und Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie); Anlage 4 vom 25.09.2006 zu den Rahmenempfehlungen nach § 125 Abs. 1 SGB V

Anlagen und Anhänge zur Anlage 3 der Rahmenempfehlungen

Weiterbildungsträger, Weiterbildungsstätten und Fachlehrer, die die Erfüllung der in der Anlage 3 genannten Anforderungen nachgewiesen haben, werden in den Anlagen 1 bis 9 gelistet.

Anlage 1 zu Anlage 3
Weiterbildungsträger/-stätten für die manuelle Lymphdrainage;
Anlage 1 zu den Anforderungen an die Abgabe und Abrechnung von besonderen Maßnahmen in der Physiotherapie, Stand Mai 2010

Anlage 2 zu Anlage 3
Weiterbildungsträger/-stätten für die manuelle Therapie;
Anlage 2 zu den Anforderungen an die Abgabe und Abrechnung von besonderen Maßnahmen in der Physiotherapie, Stand Mai 2010

Anlage 3 zu Anlage 3
Weiterbildungsträger/-stätten für die Krankengymnastik-ZNS nach Bobath (Kinder);
Anlage 3 zu den Anforderungen an die Abgabe und Abrechnung von besonderen Maßnahmen in der Physiotherapie, Stand Mai 2010

Anlage 4 zu Anlage 3
Weiterbildungsträger/-stätten für die Krankengymnastik-ZNS nach Vojta (Kinder);
Anlage 4 zu den Anforderungen an die Abgabe und Abrechnung von besonderen Maßnahmen in der Physiotherapie, Stand Mai 2010

Anlage 5 zu Anlage 3
Weiterbildungsträger/-stätten für die Krankengymnastik-ZNS nach Bobath (Erwachsene);
Anlage 5 zu den Anforderungen an die Abgabe und Abrechnung von besonderen Maßnahmen in der Physiotherapie, Stand Mai 2010

Anlage 6 zu Anlage 3
Weiterbildungsträger/-stätten für die Krankengymnastik-ZNS nach Vojta (Erwachsene);
Anlage 6 zu den Anforderungen an die Abgabe und Abrechnung von besonderen Maßnahmen in der Physiotherapie, Stand Mai 2010

Anlage 7 zu Anlage 3
Fachlehrer für Weiterbildungen in der Krankengymnastik-ZNS nach PNF;
Anlage 7 zu den Anforderungen an die Abgabe und Abrechnung von besonderen Maßnahmen in der Physiotherapie, Stand Mai 2010

Anlage 8 zu Anlage 3
Liste der Fortbildungseinrichtungen KG-Gerät (Fortbildungen vor dem 01.10.2002);
Anlage 8 zu den Anforderungen an die Abgabe und Abrechnung von besonderen Maßnahmen in der Physiotherapie, Stand Mai 2010

Anlage 9 zu Anlage 3
Liste der Fortbildungseinrichtungen KG-Gerät
(Fortbildungen nach dem 01.10.2002);
Anlage 9 zu den Anforderungen an die Abgabe und Abrechnung von besonderen Maßnahmen in der Physiotherapie, Stand Mai 2010

Anhang A zu Anlage 3
Fachlehrerweiterbildung in der Manuellen Lymphdrainage - Prüfungsordnung;
Anhang A zu den Anforderungen an die Abgabe und Abrechnung von besonderen Maßnahmen in der Physiotherapie vom 17. Januar 2005

Anhang B zu Anlage 3
Prüfungsordnung für die Fachlehrerweiterbildung in der Manuellen Therapie;
Anhang B zu den Anforderungen an die Abgabe und Abrechnung von besonderen Maßnahmen in der Physiotherapie vom 17. Januar 2005

Anhang C zu Anlage 3
Prüfungsordnung für die Fachlehrerweiterbildung in der Krankengymnastik nach PNF;
Anhang C zu den Anforderungen an die Abgabe und Abrechnung von besonderen Maßnahmen in der Physiotherapie vom 17. Januar 2005

Rahmenempfehlung für den Bereich Podologie

Rahmenempfehlungen Podologie
Gemeinsame Rahmenempfehlungen gemäß § 125 Abs. 1 SGB V über die einheitliche Versorgung mit Heilmitteln zwischen dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen und den maßgeblichen Spitzenorganisationen der Heilmittelerbringer auf Bundesebene im Bereich der Podologie vom 1. April 2010

Anlage 1
Leistungsbeschreibung Podologie;
Anlage 1 zu den Rahmenempfehlungen für den Bereich Podologie vom 1. April 2010

Anlage 2
Fortbildung podologische Therapie;
Anlage 2 zu den Rahmenempfehlungen für den Bereich Podologie vom 1. April 2010