Einschreibung der Versicherten
Die Einschreibung der Versicherten ist eine wesentliche Voraussetzung für eine effizientere Steuerung der Behandlung. Nur wenn der einzelne Netzversicherte bekannt ist, ist ein gezieltes Management seiner Versorgung sowie eine versichertenbezogene Budgetverantwortung möglich.
Für Einschreibung spricht weiter, dass der Versicherte sich dadurch bewusst für ein Netz und dessen besondere Leistungen und Anreize entscheidet. Die Teilnahme muss freiwillig und kündbar sein. Die Teilnahme wird im Rahmen eines Einschreibeverfahrens erklärt. Dies erfolgt normalerweise beim Hausarzt. Mit der Unterschrift zur Teilnahme erkennt der Versicherte bestimmte Regeln im Arztnetz an.
Der Versicherte verpflichtet sich unter anderem, in Krankheitsfällen (außer im Notfall) immer zuerst den von ihn gewählten Arzt aufzusuchen und dessen Empfehlung bei erforderlichen Überweisungen zu berücksichtigen.
Die Regeln muss der Versicherte befolgen, ansonsten verliert er seinen Anspruch auf die besonderen Leistungen des Netzes. In diesem Falle erhält der Versicherte dann wieder die normalen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Ihm entsteht also kein Nachteil aufgrund der vorherigen Teilnahme am Netz.
