Verordnung von Kontrastmitteln
Kontrastmittel für Bestellung und Verordnung
Die Versorgung von Arztpraxen mit Kontrastmitteln ist regional unterschiedlich geregelt. Für Regionen, für die regionale Verträge existieren, finden sich diese unten auf dieser Seite.
Die Kontrastmittel wurden nach Indikation, Anwendungsgebiet, Nebenwirkungsprofil und gegebenenfalls physikochemischen Eigenschaften in verschiedene Gruppen (sogenannten Fachlosen) zusammengefasst. Es gibt zum Beispiel Gruppen für CT-Kontrastmittel, MRT-Kontrastmittel oder Ultraschallkontrastmittel.
Diese Listen mit wirtschaftlichen Kontrastmitteln sind für alle radiologisch tätigen Vertragsarztpraxen von Bedeutung. Diese Vertragspraxen finden hier eine Übersicht wirtschaftlicher Kontrastmittel für ihre Bestellung und Verordnung.
Regionale Informationen anzeigen
- AOK Baden-Württemberg
- AOK Bayern
- AOK Bremen/Bremerhaven
- AOK Hessen
- AOK Niedersachsen
- AOK Nordost
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AOK NordWest
- Schleswig-Holstein
- Westfalen-Lippe
- AOK PLUS
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AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
-
AOK Rheinland/Hamburg
- Hamburg
- Rheinland
- AOK Sachsen-Anhalt