Vereinbarung zur Qualitätssicherung nach §137 SGB V für 2010
Die Dokumentationspflicht der Krankenhäuser im Erfassungsjahr 2010 umfasst zusätzlich zu den 26 in 2009 dokumentationspflichtigen Leistungsbereichen die beiden Leistungsbereiche Neonatologie und Implantierbare Defibrillatoren. Dieser Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 18. Juni 2009 ändert die Anlage der Vereinbarung zur Qualitätssicherung nach § 137 SGB V und ist am 1. Januar 2010 in Kraft getreten.
Vereinbarung zur Qualitätssicherung
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Leistungsbereiche 2010
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